Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung und berufsbezogene Impfungen
Der arbeitsmedizinische Vorsorgeanlass bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen mit Infektionsgefährdung dient dem Schutz vor schwerwiegenden Infektionskrankheiten. Die Vorsorge ist obligatorisch bei allen Tätigkeiten mit einer erhöhten Ansteckungsgefahr durch Krankheitserreger.

Hepatitis A und Hepatitis B
Hepatitis A und Hepatitis B: Beschäftigte mit Tätigkeiten, bei denen es zu Kontakt mit potenziell infektiösen Körperflüssigkeiten kommen kann (z.B. in Förderschulen oder für Schulgesundheitsfachkräfte und UBUS-Fachkräfte), sollten je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung gegen Hepatitis A und/oder Hepatitis B geimpft sein. Hier werden die Kosten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch den Arbeitgeber/den Dienstherrn übernommen.

FSME
Frühsommer-Meningo-Enzephalitis, kurz FSME genannt, wird durch Viren verursacht, die von Zecken übertragen werden können. Das betrifft Lehrpersonen, die sie sich im Rahmen des Unterrichts oft im Freien aufhalten (z.B. wenn im Rahmen des Unterrichtsfaches Bewegung und Sport, Waldläufe oder Sportwochen veranstaltet oder Lehrausgänge in die freie Natur unternommen werden, beziehungsweise für Begleitlehrer bei Schullandwochen). Die Teilnahme an Wandertagen ist nicht ausreichend.

Masern
Im Masernschutzgesetz ist geregelt, dass Personen, die an einer Schule tätig sind, den Nachweis einer Masernimpfung erbringen müssen. Der Nachweis kann durch Vorlage des Impfausweises, Attest durch den Hausarzt oder dem Betriebsarzt (MAS) erfolgen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Vorsorge i. S. der ArbMedVV.

Untersuchungstermine und berufsbezogene Impfungen
MAS ist der arbeitsmedizinische Dienstleister des Landes Hessen. Für hessische Bedienstete an Schulen bieten wir Gesundheitsdienstleistungen durch unser betriebsärztliches Team an.
Online-Terminbuchung
Zur Terminvereinbarung für Wunschvorsorgen, Bildschirmarbeitsplatzvorsorge, Impfungen oder Beamtenrechtliche Untersuchungen.
Verwenden Sie die folgende Kennung und suchen sie auf der Folgeseite nach Ihrer Dienststellennummer.
Telefonische Terminierung
Gerne können Sie Untersuchungstermine oder Fragen zu arbeitsmedizinischen Untersuchungen telefonisch mit ihrem präferierten Zentrum klären.
Terminierung per E-Mail
Sollten Sie die Terminbuchung per E-Mail präferieren, geben Sie bitte eine Telefonnummer an, unter der Sie erreichbar sind.
Wichtige Hinweise zum Termin:
Bitte unbedingt Ihren Impfpass mitbringen!
