Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung und berufsbezogene Impfungen

Der arbeitsmedizinische Vorsorgeanlass bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen mit Infektionsgefährdung dient dem Schutz vor schwerwiegenden Infektionskrankheiten. Die Vorsorge ist obligatorisch bei allen Tätigkeiten mit einer erhöhten Ansteckungsgefahr durch Krankheitserreger.

Hepatitis A und B
Masern
FSME
Lächelnder junger Mann mit Brille und hellem Hemd hält einen Marker vor einer Wandtafel mit mathematischen Formeln.

Hepatitis A und Hepatitis B

Hepatitis A und Hepatitis B: Beschäftigte mit Tätigkeiten, bei denen es zu Kontakt mit potenziell infektiösen Körperflüssigkeiten kommen kann (z.B. in Förderschulen oder für Schulgesundheitsfachkräfte und UBUS-Fachkräfte), sollten je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung gegen Hepatitis A und/oder Hepatitis B geimpft sein. Hier werden die Kosten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch den Arbeitgeber/den Dienstherrn übernommen.

Frau hilft einem Mädchen beim Schreiben in einem Heft an einem Tisch mit Stiften und einem Apfel.

FSME

Frühsommer-Meningo-Enzephalitis, kurz FSME genannt, wird durch Viren verursacht, die von Zecken übertragen werden können. Das betrifft Lehrpersonen, die sie sich im Rahmen des Unterrichts oft im Freien aufhalten (z.B. wenn im Rahmen des Unterrichtsfaches Bewegung und Sport, Waldläufe oder Sportwochen veranstaltet oder Lehrausgänge in die freie Natur unternommen werden, beziehungsweise für Begleitlehrer bei Schullandwochen). Die Teilnahme an Wandertagen ist nicht ausreichend.

Junger Trainer mit schwarzen Sportkleidung hält ein Klemmbrett und ein Stopper, steht auf einem Sportplatz und lächelt.

Masern

Im Masernschutzgesetz ist geregelt, dass Personen, die an einer Schule tätig sind, den Nachweis einer Masernimpfung erbringen müssen. Der Nachweis kann durch Vorlage des Impfausweises, Attest durch den Hausarzt oder dem Betriebsarzt (MAS) erfolgen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Vorsorge i. S. der ArbMedVV.

Lehrerin lächelnd vor einer Tafel mit Kindern in einem Klassenzimmer.

Untersuchungstermine und berufsbezogene Impfungen

MAS ist der arbeitsmedizinische Dienstleister des Landes Hessen. Für hessische Bedienstete an Schulen bieten wir Gesundheitsdienstleistungen durch unser betriebsärztliches Team an.

Online-Terminbuchung

Zur Terminvereinbarung für Wunschvorsorgen, Bildschirmarbeitsplatzvorsorge, Impfungen oder Beamtenrechtliche Untersuchungen.

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Telefonische Terminierung

Gerne können Sie Untersuchungstermine oder Fragen zu arbeitsmedizinischen Untersuchungen telefonisch mit ihrem präferierten Zentrum klären.

‍Terminierung per E-Mail

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Wichtige Hinweise zum Termin:

Bitte unbedingt Ihren Impfpass mitbringen!