Unterweisungen
Das Ziel der Unterweisungen ist die Sensibilisierung der Beschäftigten für sicherheits- und gesundheitsgerechte Verhaltensweisen. Die gesetzliche Grundlage für die Unterweisung ist § 12 des Arbeitsschutzgesetzes. Hiernach ist der Arbeitgeber, der in der Schule durch den Schulleiter/die Schulleiterin vertreten wird, dazu verpflichtet mindestens jährlich alle Lehrkräfte sowie alle weiteren hessischen Landesbediensteten über mögliche Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Auch sind die Landesbediensteten über das richtige Verhalten bei Unfällen zu informieren, um Verletzungsrisiken zu minimieren. Mögliche Unterweisungs-Themen sind: Brandschutz, Erste-Hilfe, Infektionsschutzgesetz oder Versicherungsschutz.
Bei Fragen rund um Themen der Arbeitssicherheit, zu Abläufen oder organisatorischen Punkten, können Sie sich direkt an Herrn Stefan Kroh wenden:
Wenn Sie konkret eine Unterweisung anfragen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese kann die Schulleitung bei der Durchführung der Unterweisung unterstützen.

Unterweisungen sind rechtlich verpflichtend
Die Unterweisungen „Erste Hilfe“ und „Brandschutz“ sind übergreifend verpflichtend (die Durchführung muss jährlich erfolgen). Darüber hinaus gibt es viele weitere Unterweisungen, die schulform- und tätigkeitsabhängig sind (z.B. „Ergonomie“ für alle, die einen festen Arbeitsplatz in der Schule haben oder diverse fachspezifische Unterweisungen für Sportlehrkräfte oder Lehrkräfte der Naturwissenschaften).
Liste der für die Schulämter zuständigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit der MAS
Wichtiger Hinweise zur Buchung:
Die Buchung konkreter Maßnahmen darf nur durch oder in Abstimmung mit der Schulleitung erfolgen. Nach dem Grundsatzerlass für Arbeitssicherheit wird die Arbeitgeberfunktion den Schulleitungen übertragen „Das Land wird hierbei in der Schule durch die Schulleiterin oder den Schulleiter vertreten. Sie erfüllen im Sinne des ArbSchG die Funktion des Arbeitgebers und tragen für das Land die so genannte Arbeitgeberverantwortung.“ Die angebotenen Maßnahmen unterstützen die Schulleitung ihrer Pflicht entsprechend nachzukommen und haben einen beratenden Charakter.
Formulare und Downloads der Arbeitssicherheit
Hier stellen wir Ihnen alle wichtigen Dokumente zur Inanspruchnahme von Leistungen der Arbeitssicherheit zur Verfügung. Bei Fragen zu den jeweiligen Dokumenten, wenden Sie sich gerne an die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit.
