Begehungen
Begehungen dienen der Wirksamkeitskontrolle von Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften. Im Rahmen der Begehung werden Mängel erkannt und Empfehlungen zur Beseitigung der Mängel ausgesprochen. Die Verpflichtung zu regelmäßigen Begehungen ergeben sich aus den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes.
Bei Fragen rund um Themen der Arbeitssicherheit, zu Abläufen oder organisatorischen Punkten, können Sie sich direkt an Herrn Stefan Kroh wenden:
Wenn Sie konkret eine Begehung anfragen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese unterstützt die Schulleitungen bei der Durchführung der Begehungen.

Begehungen sind rechtlich verpflichtend
Die Schulleitung kann zur Erfüllung der rechtlichen Vorgaben die Arbeitssicherheitsfachkraft der MAS zur Beratung hinzuziehen.
Liste der für die Schulämter zuständigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit der MAS
Wichtiger Hinweise zur Buchung:
Die Buchung konkreter Maßnahmen darf nur durch oder in Abstimmung mit der Schulleitung erfolgen. Nach dem Grundsatzerlass für Arbeitssicherheit wird die Arbeitgeberfunktion den Schulleitungen übertragen „Das Land wird hierbei in der Schule durch die Schulleiterin oder den Schulleiter vertreten. Sie erfüllen im Sinne des ArbSchG die Funktion des Arbeitgebers und tragen für das Land die so genannte Arbeitgeberverantwortung.“ Die angebotenen Maßnahmen unterstützen die Schulleitung ihrer Pflicht entsprechend nachzukommen und haben einen beratenden Charakter.
Formulare und Downloads der Arbeitssicherheit
Hier stellen wir Ihnen alle wichtigen Dokumente zur Inanspruchnahme von Leistungen der Arbeitssicherheit zur Verfügung. Bei Fragen zu den jeweiligen Dokumenten, wenden Sie sich gerne an die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit.
